Neumann + Dickersbach

Mietrecht

In Deutschland lebt mehr als die Hälfte der Bevölkerung zur Miete, der Wohnraummiete kommt damit immense praktische Bedeutung zu. Auch im Wirtschaftsleben spielen der Mietvertrag und damit das Mietrecht eine wesentliche Rolle, die ver- bzw. gemieteten Grundstücke und Räume stellen einen wesentlichen Teil der Lebensgestaltung und  wirtschaftlichen Existenz dar. Das Mietrecht im Allgemeinen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, wobei einzelne Komplexe ergänzend in weiteren Gesetzesmaterien (Heizkostenverordnung, Betriebskostenverordnung, Neumietenverordnung, Energieeinsparverordnung, Wohnungsbindungsgesetz um nur einige zu benennen) geregelt sind. Das Mietrecht unterscheidet nach dem Wohnraummietrecht und dem gewerblichen Mietrecht, wobei es zu Überschneidungen kommen kann, wenn bspw. dem Mieter einer Wohnung eine Erlaubnis zu einer teilgewerblichen Nutzung erteilt wird.

Hohes Konfliktpotential im Mietrecht

Das Konfliktpotenzial insbesondere um die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien im Bereich des Mietrechts ist relativ hoch, da das Gesetz nur generelle Reglungen enthält, die es auf den Einzelfall anzuwenden gilt. Was versteht der Gesetzgeber beispielsweise unter einem vertragswidrigen Verhalten, wann ist dem Vermieter die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar? Die Mietrechtsreform 2001 und zuletzt das Mietrechtsänderungsgesetz von 2013 geben hierfür nur bedingt eine Antwort. Zudem stellen die gesetzlichen Neuregelungen zum Mietrecht sowohl Mieter als auch Vermieter vor etwaigen Folgefragen, also gilt nun die alte Regelung weiter oder ist die neue Regelung anzuwenden, wie sind die Überleitungsvorschriften ausgestaltet. Die konkrete Rechtsanwendung bleibt der Rechtsprechung überlassen, wo es größtenteils auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Trotz Informationsvielfalt auf vielen Internetseiten sollte man nicht allzu sehr auf die Richtigkeit der dort veröffentlichten Aussagen vertrauen, sondern einen Fachanwalt für Mietrecht einschalten.  

Wohnraummietrecht

Das Wohnraummietrecht gilt für Wohnungen, die zu Wohnzwecken überlassen worden sind. Im Bereich des Wohnraummietrechts wird den Vertragsparteien zum Teil nur wenig Gestaltungsspielraum bei Abschluss wie auch während des Mietverhältnisses eingeräumt, da der Gesetzgeber eine Reihe von Regelungen zum Mieterschutz getroffen hat. Das Gewerberaummietrecht gilt für die gewerbliche Nutzung von Mieträumen oder Grundstücken, im Gewerbemietrecht wird den Vertragsparteien demgegenüber wesentlich mehr Vertragsfreiheit eingeräumt. Häufig tauchen die ersten Fragen bereits bei Abschluss des Mietvertrages auf, wenn es um die Laufzeit des Mietvertrages geht, den Ausschluss des Kündigungsrechts, den Zustand des Mietobjekts oder die Regelung und Absicherung von Investitionen auf die Mietsache. Kernpunkte im laufenden Mietverhältnisses sind die Durchsetzung bzw. Abwehr von Mieterhöhungsmöglich- keiten, Modernisierungsmaßnahmen, die Wirksamkeit von Nebenkostenabrechnungen, der Maßnahmen bei einem vertragswidrigen Gebrauch, der Ansprüche bei Auftreten von Mängeln. Bei Beendigung des Mietverhältnisses geht es immer wieder darum, in welchem Zustand ist das Mietobjekt zurückzugeben, welche Ansprüche bestehen bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes, wann ist über die Kaution abzurechnen.

Unser Fachanwalt für Mietrecht in Berlin

Unser Tätigkeitsfeld umfasst schwerpunktmäßig die Beratung und Vertretung des Vermieters wie auch des Mieters im außergerichtlichen wie auch im gerichtlichen Bereich in allen Fragen des Mietrechts. Wir entwerfen Ihnen gerne einen Mietvertrag, begleiten Sie zu Vertragsverhandlungen und setzen Ihre Ansprüche einschließlich der Zwangsvollstreckung durch.  

Unser Fachanwalt Ralf Puschmann ist berechtigt, an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland aufzutreten. Durch seine Spezialisierung auf das Mietrecht kann Ralf Puschmann Ihre Interessen als Vermieter oder Mieter mit langjähriger Berufserfahrung im Bereich des Mietrechts vertreten.