Neumann + Dickersbach

Ehevertrag

Alle Rechte und Pflichten, die nach dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Ehe mit sich bringt, können durch einen Ehevertrag weitgehend modifiziert werden, da auch im Eherecht grundsätzlich Vertragsfreiheit herrscht. In Deutschland wird gegenwärtig ca. jede dritte Ehe geschieden. Ein Ehevertrag kann im Falle einer Trennung für Klarheit nicht nur hinsichtlich der Vermögens- und Eigentumsverhältnisse sondern auch in Bezug auf vermögensrechtliche Ausgleiche sorgen.

Form des Ehevertrages

Der Ehevertrag muss trotz Vertragsfreiheit bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift vor einem Notar geschlossen werden. Da der Notar vor und bei der Beurkundung eines Ehevertrages grundsätzlich unparteiisch sein muss, bietet es sich an, jeweils begleitende anwaltliche Beratung für die Erstellung eines Ehevertrages in Anspruch zu nehmen. Die anwaltliche Vorberatung bietet sich auch deswegen an, weil Eheverträge einer Wirksamkeitskontrolle durch das Familiengericht unterzogen werden können. Beispielsweise können Eheverträge anlässlich einer Scheidung  und dem Streit über Folgesachen durch das Familiengericht überprüft, aufgehoben oder geändert werden. Eine anwaltliche Beratung durch unsere Fachanwältin für Familienrecht gewährleistet Ihnen höhere Rechtssicherheit für die Wirksamkeit Ihres Ehevertrages.

Beratung durch einen Fachanwalt

Der jeweils beratende Fachanwalt einer Partei sorgt mit dem Anwalt der anderen Partei dafür, dass Verhandlungen über einen Ehevertrag auf „gleicher Augenhöhe“ stattfinden, so dass ein Ehevertrag nicht einen der Ehegatten unangemessen benachteiligt. Unsere Fachanwältin für Familienrecht Jane Buchholz ist Spezialistin für Eheverträge.

Beachtung der Interessenlage

Unsere Fachanwältin für Familienrecht bespricht mit Ihnen Ihre individuelle Interessenlage und Ihre Vorstellung über die Ausgestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse, insbesondere hinsichtlich Ihrer Arbeitstätigkeit und eines eventuellem Kinderwunsches. Alle möglichen vertraglichen Konstellationen können durchgesprochen und sodann bei der tatsächlichen Ehevertragsgestaltung berücksichtig werden. Da die rechtlichen Konsequenzen eines Ehevertrages äußerst weitreichend sein können, sollte unbedingt vor Vertragsaufsetzung eine anwaltliche Beratung durch unsere Fachanwältin für Familienrecht Jane Buchholz erfolgen.

Inhalte des Ehevertrages

Die gesetzlichen Regelungen, die durch eine  Eheschließung ohne Ehevertrag Anwendung finden würden, können in einem Ehevertrag entsprechend den persönlichen Verhältnissen der Ehegatten angepasst werden. Kriterien wie Aufgabenverteilung, Alter, Einkommen und Vermögensbestände spielen dabei eine große Rolle. Auseinandersetzungen im Falle einer Scheidung können mit dem Aufsetzen eines Ehevertrages , beispielsweise durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung  vermieden werden.

Insbesondere können folgende Vereinbarungen in einem Ehevertrag getroffen werden:

  • Vereinbarung einer vom Gesetz angebotenen Wahlgüterstände (Gütergemeinschaft/ Gütertrennung) statt der gesetzlich vorgesehenen Zugewinngemeinschaft
  • Modifizierung dieser Wahlgüterstände im Hinblick auf den Vermögensausgleich bei einer Trennung
  • Modifizierung von Unterhaltsansprüchen zwischen den Ehepartnern nach der Trennung
  • Versorgung im Alter bezüglich während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften
  • Verwaltung des Vermögens