Neumann + Dickersbach

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht stellt ein Rechtsgebiet dar, das sich mit der wirtschaftlichen Aktivität von privatrechtlichen Personenvereinigungen beschäftigt. Diese Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft gegründet wurden, werden als Gesellschaften bezeichnet. Rechtsquellen des Gesellschaftsrechts sind neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch eine Vielzahl von Spezialgesetzen wie beispielsweise das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Mitbestimmungsgesetz und das Umwandlungsgesetz. Ferner besteht eine enge Verbindung zwischen dem Gesellschaftsrecht und dem Steuerrecht und zwischen Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht. Häufig beeinflussen steuerrechtliche Aspekte die Wahl der Gesellschaftsform. Das Kapitalmarktrecht dient dem Anlegerschutz und der Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte, insbesondere im Hinblick auf die Aktiengesellschaft werden folglich Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht eng miteinander verbunden.

Gründung einer Gesellschaft

Regelmäßig wird eine Gesellschaft durch Vertrag zwischen den Gesellschaftern begründet. Je nach Art der Gesellschaft bedarf dieser Vertrag einer bestimmten Form. Auch der Inhalt des jeweiligen Vertrages hinsichtlich besonderer Regelungen richtet sich nach der Gesellschaftsform. Bei wirtschaftlicher Betätigung der Gesellschaft bedarf es einer Eintragung im Handelsregister, um der Publizität im Gesellschaftsrecht Rechnung zu tragen.

Unterscheidung Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft

Das Gesellschaftsrecht unterscheidet insbesondere bei Haftungsfragen, steuerrechtlichen Fragen und bei der Rechtspersönlichkeit zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft.

Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen, ob für Sie eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co KG, Partnerschaft) oder eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG haftungsbeschränkt, AG) die optimale Rechtsform darstellt. Je nach Gesellschaftsform gestalten wir ferner individuell u.a. Satzungen und Gesellschaftsverträge, Geschäftsordnungen sowie Geschäftsführeranstellungsverträge.

Unternehmensstrukturen, Rechtsformwechsel, Beitritt zu einer Gesellschaft

Wir erstellen für Sie die erforderlichen Verträge und Beschlussvorlagen, begleiten Ihre Gesellschafter- und Aktionärsversammlungen und klären Sie über Ihre gesellschaftsrechtlichen Ansprüche sowie Pflichten auf.

Gesellschaftsinterne Auseinandersetzungen im Gesellschaftsrecht

Kommt es zu gesellschaftsinternen Auseinandersetzungen setzen wir uns für Sie im gegenseitigen Dialog auseinander, um zuerst eine außergerichtliche Einigung im Interesse des Fortbestands des Unternehmens zu erzielen.

Ist keine außergerichtliche Einigung ersichtlich, so vertreten wir Sie selbstverständlich bundesweit gerichtlich. Insbesondere sind wir auf Fälle der Beschlussanfechtung, der Abberufung von Geschäftsführern, des Ausschlusses sowie des Einzugs von Geschäftsanteilen spezialisiert.

Ausscheiden aus einer Gesellschaft

Je nach Gesellschaftsform unterscheidet das Gesellschaftsrecht zwischen verschiedenen Austritts-, Auflösungs-, oder erbrechtlichen Übertragungsmöglichkeiten. Wir beraten und vertreten Ihre Interessen im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Geschäftsanteilskaufverträgen, der Liquidation eines Unternehmens sowie der Unternehmensnachfolge unter Beachtung aller rechtlicher sowie wirtschaftlicher Konsequenzen.

Unser Fachanwalt für Gesellschaftsrecht in Berlin

Aufgrund der Komplexität des Gesellschaftsrechts hat sich unser Fachanwalt für Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt André Böhme neben dem Gesellschaftsrecht auch auf das Handelsrecht spezialisiert, sodass er Ihnen mit seiner fachbereichsübergreifenden Qualifikation kompetent zur Seite stehen kann. Zu seinen Mandanten gehören nahezu alle Personengruppen des Gesellschaftsrechts wie beispielsweise Gesellschafter, Vorstände und Aufsichtsräte sowie Geschäftsführer.