Neumann + Dickersbach

Zivilrecht

Die allgemeine zivilrechtliche Rechtsberatung und Rechtsgestaltung ist neben etwaigen Spezialisierungen unser Haupttätigkeitsfeld. Unsere Rechts- und Fachanwälte vertreten Sie außergerichtlich und gerichtliche um ihre  zivilrechtlichen Forderungen durchzusetzen.

Zivilrecht im deutschen Rechtssystem

Das Zivilrecht behandelt und regelt die Rechtsverhältnisse von natürlichen oder juristischen Privatpersonen (Rechtssubjekten) zueinander. Das Zivilrecht, meist auch Privatrecht genannt, befasst sich folglich mit dem privatautonomen Entscheidungswillen eines jeden mit einem anderen ohne staatlichen Einfluss in eine Rechtsbeziehung zu treten. In den verschiedenen Bereichen des Zivilrechts geht es etwa um ein Erbe, welches angetreten werden oder ausgeschlagen werden kann oder aber eine Scheidung und die Frage nach Unterhalt sowie Aufenthalt der Kinder. Die grundlegenden Regeln des Zivilrechts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) normiert. Umfassend werden dort alle Bereiche des (täglichen) Miteinanders rechtlich definiert. Daneben treten weitere Spezialgesetze. Das wichtigste Gestaltungsmittel des Privatrechts ist der in verschiedenen Bereichen ausgestaltete Vertrag zwischen zwei oder mehreren Rechtsubjekten.

Einzelne Tätigkeitsbereiche des Zivilrechts

Materiell betrachtet gehören beispielsweise Erbrecht, Ehe- und Familienrecht, Arbeitsrecht, Grundstückskauf und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht und privates Baurecht in den rechtlichen Bereich des Zivilrechts. Geht es dann um die prozessuale Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen so befindet man sich im Zivilprozessrecht.

In den einzelnen Teilbereichen wird nicht nur das Recht zwischen Personen im Hinblick auf Rechte und Pflichten aus Verträgen und Schadensersatzansprüchen, sondern es werden auch Besitzverhältnisse geregelt. Insbesondere umfasst das Zivilrecht vor allem Fragen und Probleme aus den Bereichen des Kaufrechts, Werkvertragsrecht, Grundstückskauf- und Immobilienkauf, Mietrecht, Gewährleistungs- und Schadensersatzrecht.

Unsere Fachgebiete

Wir übernehmen die Beratung, Rechtsgestaltung und Prozessvertretung insbesondere in folgenden Bereichen:

Unsere Kompetenz im Zivilrecht

Eine erfolgreiche Vertretung im Bereich des Zivilrechts fordert von einem Rechtsanwalt Flexibilität, Zuverlässigkeit, Einfallsreichtum, taktisches Geschick und selbstverständlich weitreichende Kenntnis des einschlägigen Rechtsgebiets.

Die Kanzlei Neumann + Dickersbach hat sich mit seinen Rechtsanwälten und Notaren auf ausgewählte Rechtsgebiete spezialisiert, in denen wir Ihnen stets eine umfassende Beratungs- und Vertretungskompetenz gewährleisten. Priorität hat bei uns stets, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Wir verstehen uns als Partner, der Ihre Rechte loyal, fair und konsequent verhandelt.